Zum Inhalt springen
Rechtsanwälte
Steuerberater
Partnerschaft mbB

Feld I · Nachfolge, Vermögen & Stiftungen

Stiftungen, Vereine & gemeinnützige Organisationen

Wer Vermögen einem Zweck widmet, braucht Strukturen, die den Zweck überdauern.

← Nachfolge, Vermögen & Stiftungen

Wir beraten Stifterinnen und Stifter, Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften und ihre Organe — von der Errichtung über die laufende Gemeinnützigkeit bis zur Umstrukturierung. Im Mittelpunkt stehen Satzungen, die handlungsfähig halten, eine Mittelverwendung, die der Prüfung standhält, und eine Governance, die Organe vor persönlicher Haftung schützt.

Zivilrechtliche Gestaltung und Gemeinnützigkeitssteuerrecht behandeln wir nicht getrennt. Wo es um die Anerkennung, um Betriebsprüfungen oder um Verfahren bis zum Bundesfinanzhof geht, führen wir das Verfahren selbst.

Unsere Schwerpunkte

  • Errichtung von Stiftungen, Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Gesellschaften
  • Satzungsgestaltung und Governance
  • Gemeinnützigkeitsrecht (§§ 51 ff. AO), Mittelverwendung und zeitnahe Mittelverwendung
  • Laufende rechtliche und steuerliche Beratung von Non-Profit-Organisationen
  • Beratung von Stiftern, Förderern und Sponsoren
  • Zustiftungen, Zuwendungen und Nachlasszuwendungen an gemeinnützige Empfänger
  • Umstrukturierung, Zusammenlegung und Kooperationen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten
  • Beratung von Vorständen, Kuratorien und Aufsichtsgremien

Typische Mandate

01

Errichtung einer unternehmensverbundenen Stiftung als Nachfolgelösung

02

Satzungsänderung nach neuem Stiftungsrecht

03

Verteidigung der Gemeinnützigkeit in der Betriebsprüfung

04

Abwicklung einer Nachlasszuwendung an eine gemeinnützige Organisation

Ansprechpartner

Markus Weidenbach

Markus Weidenbach

Rechtsanwalt

Zum Profil →
Anna-Maria Achter-Weyers

Anna-Maria Achter-Weyers

Rechtsanwältin

Zum Profil →