Feld I · Nachfolge, Vermögen & Stiftungen
Stiftungen, Vereine & gemeinnützige Organisationen
Wer Vermögen einem Zweck widmet, braucht Strukturen, die den Zweck überdauern.
Wir beraten Stifterinnen und Stifter, Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften und ihre Organe — von der Errichtung über die laufende Gemeinnützigkeit bis zur Umstrukturierung. Im Mittelpunkt stehen Satzungen, die handlungsfähig halten, eine Mittelverwendung, die der Prüfung standhält, und eine Governance, die Organe vor persönlicher Haftung schützt.
Zivilrechtliche Gestaltung und Gemeinnützigkeitssteuerrecht behandeln wir nicht getrennt. Wo es um die Anerkennung, um Betriebsprüfungen oder um Verfahren bis zum Bundesfinanzhof geht, führen wir das Verfahren selbst.
Unsere Schwerpunkte
- Errichtung von Stiftungen, Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Gesellschaften
- Satzungsgestaltung und Governance
- Gemeinnützigkeitsrecht (§§ 51 ff. AO), Mittelverwendung und zeitnahe Mittelverwendung
- Laufende rechtliche und steuerliche Beratung von Non-Profit-Organisationen
- Beratung von Stiftern, Förderern und Sponsoren
- Zustiftungen, Zuwendungen und Nachlasszuwendungen an gemeinnützige Empfänger
- Umstrukturierung, Zusammenlegung und Kooperationen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten
- Beratung von Vorständen, Kuratorien und Aufsichtsgremien
Typische Mandate
01
Errichtung einer unternehmensverbundenen Stiftung als Nachfolgelösung
02
Satzungsänderung nach neuem Stiftungsrecht
03
Verteidigung der Gemeinnützigkeit in der Betriebsprüfung
04
Abwicklung einer Nachlasszuwendung an eine gemeinnützige Organisation
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