Feld I
Nachfolge, Vermögen & Stiftungen
Was über Generationen gewachsen ist, verlangt eine Gestaltung, die über Generationen trägt.
Die rechtzeitige Gestaltung von Vermögen und Nachfolge schafft Sicherheit — für Unternehmer, Familien und künftige Generationen. Wir beraten Privatpersonen und Unternehmerfamilien in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen der Übertragung, Sicherung und strukturierten Weitergabe ihres Vermögens. Gesellschaftsrecht und Erbrecht greifen dabei ineinander; tragfähige Lösungen entstehen nur im Zusammenspiel beider Rechtsgebiete — und nur dann, wenn die steuerlichen Folgen von Anfang an mitgedacht werden.
Von der letztwilligen Verfügung über den Gesellschaftsvertrag bis zur Abwicklung komplexer Nachlässe begleiten wir unsere Mandanten diskret, verlässlich und mit langfristigem Blick — im Inland wie bei Sachverhalten mit Auslandsberührung.
Unsere Schwerpunkte
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge
- Nationales und internationales Erbrecht
- Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung
- Pflichtteilsrecht und erbrechtliche Auseinandersetzungen
- Vorsorgegestaltung (Vollmachten, Verfügungen)
- Family-Office-Beratung
Typische Mandate
01
Übergabe eines Familienunternehmens an die nächste Generation unter Einbindung von Gesellschaftsvertrag, Testament und Ehevertrag
02
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft mit Minderjährigenbeteiligung
03
Nachlassabwicklung mit Vermögen in mehreren Staaten
04
Übernahme der Testamentsvollstreckung über einen unternehmerisch geprägten Nachlass
Ansprechpartner



Sie widmen Vermögen einem gemeinnützigen Zweck? Zu unserer Beratung für Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Organisationen.