One Group – Vermittler im Fokus
Produkte der One Group geraten unter Druck. Nach der Insolvenz der SC Finance Four drohen Anlegern erhebliche Verluste – insbesondere bei den Vermögensanlagen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10. Viele Betroffene suchen nun nach Verantwortlichen und nehmen verstärkt Berater, Vermittler und Vertriebe ins Visier.
Die One Group ist ein in Hamburg ansässiger führender Anbieter von Investmentprodukten im Wohnimmobiliensegment. Das unabhängig agierende Tochterunternehmen von SORAVIA aus Wien konzentriert sich auf die alternative Finanzierung von Projektentwicklungen mit dem Fokus auf Wohnimmobilien in deutschen und österreichischen Metropolregionen. Die One Group hat seit 2012 mehr als 12.000 Anleger gewonnen. Diese haben seitdem über 600 Mio. Euro in die Produkte der Serie „ProReal“ investiert.
Bei den unter der Produktserie „ProReal“ geführten Vermögensanlagen handelt es sich um Schuldverschreibungen mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt. Bei einem qualifizierten Rangrücktritt ist ein Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung auch außerhalb der Insolvenz ausgeschlossen, wenn die Zahlung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbeiführen würde. Ein Unternehmen ist demnach berechtigt, Zahlungen an Anleger aussetzen, wenn es andernfalls zahlungsunfähig oder überschuldet würde.
Die Zwischengesellschaft SC Finance Four, welche das Geld der Anleger erhalten und an die Projektgesellschaften der Soravia-Gruppe weiterleitet hat, meldete im März 2024 Insolvenz (Az.: 8 IN 170/24) an. Das Insolvenzverfahren der SC Finance Four wurde nun durch das Insolvenzgericht aufgehoben, da ein Käufer gefunden werde konnte, der die Forderungen, die die ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 gegen die SC Finance Four hatten, übernimmt und dafür 17 Mio. Euro bezahlt. Laut Unternehmensmitteilung könnte ein „Besserungsmechanismus“ den Anlegern noch weitere bis zu fünf Millionen bescheren, „falls höhere Rückzahlungen aus bestimmten Projekten realisiert werden sollten“.
Da die Anleger der Vermögensanlagen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 somit voraussichtlich den Großteil ihres eingesetzten Kapitals verlieren, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Anleger zukünftig versuchen werden, realisierte Risiken durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Anlagenberater/-vermittler abzuwälzen. Einige Anlegeranwälte haben bereits im Internet einen entsprechenden Rechtstipp platziert (siehe https://www.anwalt.de). Vorstellbar ist neben dem Vorwurf fehlerhafter Anlageberatung auch der bloße Vorwurf unzureichender Aufklärung und unterlassener Prüfung der Anlage auf das Vorliegen eines schlüssigen Gesamtkonzepts (Plausibilitätsprüfung). Uns liegen bereits erste Aufforderungsschreiben und Klagen vor.
Konkret sind neben den Vermögensanlagen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 auch die Vermögensanlagen ProReal Deutschland 7 und ProReal Deutschland 8 (exklusives Folgeangebot) betroffen.
Was Vermittler bereits jetzt beachten müssen
Als Vermittler sollte man Aufforderungsschreiben nicht ignorieren, da der Kunde leicht den Eindruck gewinnen könnte, dass ihn der Vermittler hinhalten möchte. Dies provoziert womöglich letztlich eine Klage. Vermittler sollten daher die Kommunikation hoch halten, dabei jedoch beachten, dass die erfolgreiche Abwehr solcher Forderungen und damit einhergehend die signifikante Verminderung der Schadensquote, schon in der Frühphase Erfahrung und Geschick erfordert. Schon innerhalb des vorgerichtlichen Stadiums besteht die Gefahr, dass sich der Vermittler gegenüber seinem Kunden zu Aussagen hinreißen lässt oder durch Handlungen Tatsachen schafft, die eine spätere Zurückweisung des Anspruchs im Klageverfahren erschweren oder gar unmöglich machen. Dies führt im Ergebnis zu spürbar höheren Schadensquoten. Aus diesem Grund ist die frühzeitige Einbindung von Experten auf dem Gebiet der kapitalmarktrechtlichen Klageabwehr empfehlenswert.
Es sollten grundsätzlich nicht unreflektiert Informationen oder Dokumente übermittelt werden, da diese als Grundlage für einen Schadensersatzanspruch dienen können.
Vermittler sollten zudem ihren Versicherungsschutz im Rahmen der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung prüfen und berücksichtigen. Zudem sollten die eigenen Beratungsunterlagen auf Vollständigkeit überprüft werden.
BKL – Ihr Partner bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wir vertreten bundesweit Vermittler und Vertriebsgesellschaften im Bereich der kapitalmarktrechtlichen Beraterhaftung. Unser Fokus liegt auf der frühzeitigen, strategisch geplanten Abwehr von Schadensersatzforderungen, um kostspielige Klageverfahren zu vermeiden oder erfolgreich zu führen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Prüfung von Aufforderungsschreiben
- Verteidigungsstrategie bei drohenden oder anhängigen Klagen
- Kommunikation mit Anspruchsgegnern und Prozessbevollmächtigten
- Prüfung und Absicherung des Vermögensschadenshaftpflichtschutzes
- Beratung zur risikominimierenden Kundenkommunikation
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