One Group – Vermittler im Fokus

Produkte der One Group geraten unter Druck. Nach der Insolvenz der SC Finance Four drohen Anlegern erhebliche Verluste – insbesondere bei den Vermögensanlagen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10. Viele Betroffene suchen nun nach Verantwortlichen und nehmen verstärkt Berater, Vermittler und Vertriebe ins Visier.

Die One Group ist ein in Hamburg ansässiger führender Anbieter von Investmentprodukten im Wohnimmobiliensegment. Das unabhängig agierende Tochterunternehmen von SORAVIA aus Wien konzentriert sich auf die alternative Finanzierung von Projektentwicklungen mit dem Fokus auf Wohnimmobilien in deutschen und österreichischen Metropolregionen. Die One Group hat seit 2012 mehr als 12.000 Anleger gewonnen. Diese haben seitdem über 600 Mio. Euro in die Produkte der Serie „ProReal“ investiert.

Bei den unter der Produktserie „ProReal“ geführten Vermögensanlagen handelt es sich um Schuldverschreibungen mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt. Bei einem qualifizierten Rangrücktritt ist ein Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung auch außerhalb der Insolvenz ausgeschlossen, wenn die Zahlung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbeiführen würde. Ein Unternehmen ist demnach berechtigt, Zahlungen an Anleger aussetzen, wenn es andernfalls zahlungsunfähig oder überschuldet würde.

Die Zwischengesellschaft SC Finance Four, welche das Geld der Anleger erhalten und an die Projektgesellschaften der Soravia-Gruppe weiterleitet hat, meldete im März 2024 Insolvenz (Az.: 8 IN 170/24) an. Das Insolvenzverfahren der SC Finance Four wurde nun durch das Insolvenzgericht aufgehoben, da ein Käufer gefunden werde konnte, der die Forderungen, die die ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 gegen die SC Finance Four hatten, übernimmt und dafür 17 Mio. Euro bezahlt. Laut Unternehmensmitteilung könnte ein „Besserungsmechanismus“ den Anlegern noch weitere bis zu fünf Millionen bescheren, „falls höhere Rückzahlungen aus bestimmten Projekten realisiert werden sollten“.

Da die Anleger der Vermögensanlagen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 somit voraussichtlich den Großteil ihres eingesetzten Kapitals verlieren, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Anleger zukünftig versuchen werden, realisierte Risiken durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Anlagenberater/-vermittler abzuwälzen. Einige Anlegeranwälte haben bereits im Internet einen entsprechenden Rechtstipp platziert (siehe https://www.anwalt.de). Vorstellbar ist neben dem Vorwurf fehlerhafter Anlageberatung auch der bloße Vorwurf unzureichender Aufklärung und unterlassener Prüfung der Anlage auf das Vorliegen eines schlüssigen Gesamtkonzepts (Plausibilitätsprüfung). Uns liegen bereits erste Aufforderungsschreiben und Klagen vor.

Konkret sind neben den Vermögensanlagen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 auch die Vermögensanlagen ProReal Deutschland 7 und ProReal Deutschland 8 (exklusives Folgeangebot) betroffen.

Was Vermittler bereits jetzt beachten müssen

Als Vermittler sollte man Aufforderungsschreiben nicht ignorieren, da der Kunde leicht den Eindruck gewinnen könnte, dass ihn der Vermittler hinhalten möchte. Dies provoziert womöglich letztlich eine Klage. Vermittler sollten daher die Kommunikation hoch halten, dabei jedoch beachten, dass die erfolgreiche Abwehr solcher Forderungen und damit einhergehend die signifikante Verminderung der Schadensquote, schon in der Frühphase Erfahrung und Geschick erfordert. Schon innerhalb des vorgerichtlichen Stadiums besteht die Gefahr, dass sich der Vermittler gegenüber seinem Kunden zu Aussagen hinreißen lässt oder durch Handlungen Tatsachen schafft, die eine spätere Zurückweisung des Anspruchs im Klageverfahren erschweren oder gar unmöglich machen. Dies führt im Ergebnis zu spürbar höheren Schadensquoten. Aus diesem Grund ist die frühzeitige Einbindung von Experten auf dem Gebiet der kapitalmarktrechtlichen Klageabwehr empfehlenswert.

Es sollten grundsätzlich nicht unreflektiert Informationen oder Dokumente übermittelt werden, da diese als Grundlage für einen Schadensersatzanspruch dienen können.

Vermittler sollten zudem ihren Versicherungsschutz im Rahmen der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung prüfen und berücksichtigen. Zudem sollten die eigenen Beratungsunterlagen auf Vollständigkeit überprüft werden.

BKL – Ihr Partner bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche

Wir vertreten bundesweit Vermittler und Vertriebsgesellschaften im Bereich der kapitalmarktrechtlichen Beraterhaftung. Unser Fokus liegt auf der frühzeitigen, strategisch geplanten Abwehr von Schadensersatzforderungen, um kostspielige Klageverfahren zu vermeiden oder erfolgreich zu führen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung von Aufforderungsschreiben
  • Verteidigungsstrategie bei drohenden oder anhängigen Klagen
  • Kommunikation mit Anspruchsgegnern und Prozessbevollmächtigten
  • Prüfung und Absicherung des Vermögensschadenshaftpflichtschutzes
  • Beratung zur risikominimierenden Kundenkommunikation

Jetzt Kontakt aufnehmen

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Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und begleiten Sie kompetent bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Kontaktieren Sie uns jetzt – diskret, schnell, rechtssicher.

 

 

 

Personen

Alexander Pfisterer-Junkert

APJ neu

Alexander Pfisterer-Junkert ist Rechtsanwalt und Partner bei BKL Fischer Kühne + Partner und dort an den Standorten München tätig. Er verfügt über 15 Jahre Erfahrung mit Produkten des „Grauen Kapitalmarkts“. Neben seiner beratenden Tätigkeit von Finanzdienstleistern vertritt er bundesweit gerichtlich und außergerichtlich Banken, Sparkassen und Freie Finanzdienstleister bei der Abwehr von Anlegeransprüchen.

Alexander Pfisterer-Junkert:
Tel: +49 89 2441688-0
E-Mail: pfisterer-junkert@bkl-law.de
Anschrift: Pettenkoferstraße 37, 80336 München

Dr. Bastian Schmidt-Vollmer

BKL - Fischer Kuehne + Partner Rechtsanwaelte mbB

Dr. Bastian Schmidt-Vollmer ist Rechtsanwalt und Partner bei BKL Fischer Kühne + Partner und dort an den Standorten Hamburg und Bonn tätig. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Seit mehreren Jahren hat er seinen Schwerpunkt in Richtung Erbrecht verlagert, wo er sich besonders auf unternehmerische Nachfolgeplanung fokussiert hat. Seine umfassende Beratungstätigkeit umfasst die rechtliche Gestaltung komplexer Unternehmensstrukturen und vermögensrechtlicher Angelegenheiten. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er selbst unternehmerisch in verschiedenen Bereichen aktiv und bringt dadurch praxisnahe Expertise in die Mandatsbetreuung ein.

Dr. Bastian Schmidt-Vollmer:
Tel: +49 40 238353-800
E-Mail: schmidt-vollmer@bkl-law.de
Anschrift: Große Bleiche 34, 20354 Hamburg

Manuel Neumann

BKL-Law

Manuel Neumann ist seit 2021 als Rechtsanwalt am Bonner Standort bei BKL tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der prozessualen Vertretung sowie der aufsichts- und gesellschaftsrechtlichen Beratung von Finanzdienstleistungsinstituten.

Manuel Neumann:
Tel: +49 228 945945-0
E-Mail: neumann@bkl-law.de
Anschrift: Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn

Michael Minderjahn

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Michael Minderjahn ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei BKL Fischer Kühne + Partner und am Standort Bonn tätig. Er verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und war dort lange auf der Seite von Bankkunden und Anlegern tätig. Ferner hat Herr Minderjahn über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Neben seiner beratenden Tätigkeit für Fonds, Banken, Sparkassen und freie Finanzdienstleister vertritt er bundesweit Mandanten von BKL vor Gerichten, insbesondere auch bei der Abwehr von Anlegeransprüchen. Dabei kann er sich auf seine inzwischen fast 30jährige Prozesserfahrung stützen.

Michael Minderjahn:
Tel: +49 228 945945-0
E-Mail: minderjahn@bkl-law.de
Anschrift: Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn

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Ich bin kein Endkunde, sondern gewerblicher Vermittler von P&R-Investitionen*

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Rheinwerkallee 6
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Große Bleichen 34
20354 Hamburg
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Standort München
BKL Fischer Kühne + Partner
Rechtsanwälte mbB
Pettenkoferstraße 37
80336 München
Tel: +49 89 2441688-0
Fax: +49 89 2441688-88
Mail: info(at)bkl-law.de

Rechtsform und Register
BKL Fischer Kühne + Partner Rechtsanwälte mbB ist eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach Maßgabe des Partnerschaftsgesetzes; Partnerschaftsregistereintragung am Amtsgericht Essen Nr. 1702.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG)
DE 251848593

Zuständige Kammern
Die in der Partnerschaft zusammengeschlossenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. Steuerberater sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Der Partner Alexander Pfisterer-Junkert gehört der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, www.rak-muenchen.de, an.

Der Partner Dr. Bastian Schmidt-Vollmer gehört der Rechtsanwaltskammer Hamburg, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, www.rak-hamburg.de, an.

Rechtsanwalt Markus Weidenbach ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Köln, www.rak-koeln.de.

Rechtsanwalt Manuel Neumann ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Köln, www.rak-koeln.de.

Rechtsanwalt Michael Minderjahn ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Köln, www.rak-koeln.de.

Rechtsanwältin Elisabeth Schiffner ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München, wwww.rak-muenchen.de.

Rechtsanwalt Andreas Otto Kühne gehört der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln, www.rak-koeln.de, an. Hr. Kühne ist als Of Counsel für BKL Fischer Kühne + Partner Rechtsanwälte mbB tätig.

Rechtsanwalt Dr. Daniel J. Fischer ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Köln, www.rak-koeln.de sowie der Steuerberaterkammer Köln, Gereonstraße 34, 50670 Köln, www.stbk-koeln.de an. Dr. Fischer ist als Of Counsel für BKL Fischer Kühne + Partner Rechtsanwälte mbB tätig.

 

Die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die in Deutschland tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) abrufbar:

 

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind einsehbar unter anderem auf den Internetseiten der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de):

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
  • Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Wir sind nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin; der räumliche Geltungsbereich umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 BRAO, § 67 StBerG und §§ 51 ff. DVStB. Die Berufshaftpflichtversicherung gilt nicht bei der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie der Tätigkeit vor außereuropäischen Gerichten.

Inhalt des Onlineangebotes
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Verantwortlicher nach § 55 Abs. 2 RStV ist Herr Alexander Pfisterer-Junkert.

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Stand: Juli 2024